Ihr Fall.Unsere Bearbeitung.
Offene Forderungen und Konflikte mit Gesellschaftern, Geschäftspartnern oder Lieferanten kosten Zeit, die im Kerngeschäft fehlt. Sie schildern den Fall – Mandexis übernimmt die Bearbeitung, mit angebundenen Kanzleien und Wirtschaftsmediatoren.
Der Unterschied zu unserem Kanzlei-Produkt.
Übernommen statt bedient
Mandexis-Software ist ein Werkzeug für Kanzleien, die selbst damit arbeiten. Hier ist es anders: Sie schildern den Fall, eine angebundene Kanzlei oder ein Mediator bearbeitet ihn.
Ihr Betrieb läuft weiter
Eine offene Forderung oder ein Gesellschafterstreit bindet sonst Geschäftsführung oder interne Rechtsabteilung. Die Bearbeitung läuft strukturiert im Hintergrund, mit klaren Rückfragen statt offenem Zeitaufwand.
Vertraulich statt öffentlich
Gerade bei Gesellschafter- oder Nachfolgekonflikten ist ein öffentliches Gerichtsverfahren oft die schlechtere Option für Geschäftsbeziehung und Ruf. Mediation bleibt vertraulich, das Forderungsmanagement läuft zunächst außergerichtlich.
Forderungsmanagement und Wirtschaftsmediation.
Forderungsmanagement
Offene B2B-Forderungen einziehen – Zahlungserinnerung nach 7 Tagen, erste Mahnung nach 14, zweite nach 30. Für die eigene, unstrittige Forderung können Sie das gerichtliche Mahnverfahren als Unternehmen selbst anstoßen, Anwaltszwang besteht dafür nicht. Wird aus einem Widerspruch ein streitiges Verfahren, übernimmt eine angebundene Kanzlei.
- Jede Mahnstufe wird vorbereitet, verschickt wird erst nach Ihrer Freigabe
- Ohne Kanzlei nutzbar, solange die Forderung unstrittig bleibt
- Bei Widerspruch: nahtlose Übergabe an eine angebundene Kanzlei
Wirtschaftsmediation
Konflikte, die den Betrieb belasten, aber nicht vor Gericht gehören: Gesellschafterstreit, Streit mit Geschäftspartnern, Vertrags- und Lieferantenkonflikte, Nachfolge, Post-M&A. Nutzt dasselbe geprüfte Sieben-Phasen-Modell wie die Mediation für private Konflikte, hier auf wirtschaftliche Konflikte angewendet.
- Vertraulich statt öffentliches Verfahren
- Angebundene, zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren
- Ergebnis: schriftliche, juristisch geprüfte Vereinbarung
Konflikte, die den Betrieb belasten.
Gesellschafter und Nachfolge
Blockierte Entscheidungen, Streit um Anteile oder Geschäftsführung, ungeklärte Unternehmensnachfolge.
Geschäftspartner und Mitgründer
Konflikte über Rollen, Vergütung oder Ausrichtung zwischen Partnern, die weiter zusammenarbeiten müssen.
Verträge und Lieferanten
Leistungsstörungen, Preis- und Fristkonflikte, Streit in laufenden Kooperations- oder Bauprojekten.
Nach Zusammenschluss oder Übernahme
Konflikte, die erst nach dem Signing entstehen – über Integration, Zusagen oder Verantwortlichkeiten.
Vier Schritte, ein gemeinsamer Rahmen.
Derselbe Ablauf für Forderungsmanagement und Wirtschaftsmediation – nur die Bearbeitung dahinter unterscheidet sich.
Fall schildern
Kurzes Formular oder Erstgespräch – Sie beschreiben den Sachverhalt.
Zuordnung
Mandexis ordnet den Fall einer angebundenen Kanzlei oder einem Mediator zu, passend zum Thema.
Bearbeitung
Läuft strukturiert in derselben Plattform wie bei den Kanzlei-Mandaten, mit klaren Phasen und dokumentierten Schritten.
Ergebnis
Bei Forderungen: Zahlungseingang oder Titel. Bei Mediation: eine schriftliche, juristisch geprüfte Vereinbarung.
Häufige Fragen
- Ist das nur Software, die wir selbst bedienen müssen?
- Nein – das ist der Unterschied zu unserem Kanzlei-Produkt. Sie schildern den Fall, eine angebundene Kanzlei oder ein Mediator übernimmt die Bearbeitung. Einzige Ausnahme: die eigene, unstrittige Forderung können Sie im Mahnverfahren selbst anstoßen, dafür besteht kein Anwaltszwang.
- Wer bearbeitet unseren Fall rechtlich?
- Je nach Fall vermitteln wir an eine mit uns kooperierende Kanzlei oder einen zugelassenen Mediator. Welche das konkret ist und in welcher Konstellation, besprechen wir im Erstgespräch.
- Was kostet das?
- Konditionen richten sich nach Art und Umfang des Falls und werden persönlich abgestimmt – keine Listenpreise, solange das Angebot in der Pilotphase ist.
- Bleibt unser Fall vertraulich?
- Für die Mediation gilt die gesetzliche Mediationsvertraulichkeit. Für Forderungsfälle gilt die reguläre Mandantenvertraulichkeit der bearbeitenden Kanzlei.
- Was, wenn die Gegenseite nicht mitwirkt?
- Bei Mediation braucht es die Bereitschaft beider Seiten – ohne sie kein Mediationsverfahren, dann Übergang ins reguläre Verfahren. Bei Forderungen eskaliert der Fall in die Titulierung.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ob offene Forderung oder Wirtschaftskonflikt – wir ordnen Ihren Fall einer angebundenen Kanzlei oder einem Mediator zu und übernehmen die Bearbeitung.